Beste Hausratversicherung – Online Vergleichsrechner nutzen – Hausratschutz
Was ist sonst noch wichtig?
Verschiedene Schadensereignisse sind im Standardschutz der Hausratversicherung nicht in vollem Umfang enthalten. Dabei sollte man jeweils den gewählten Tarif des betreffenden Versicherungsunternehmens betrachten. Man sollte sich zum Beispiel über den Einschluss von Sturmschäden und den Diebstahl von Fahrrädern genauer informieren.
Das Fahrrad gut abschließen
Durch die Hausratversicherung besteht für das Fahrrad am Versicherungsort gegen die bestehenden Grundgefahren Versicherungsschutz. Findet aber an einem anderen Ort der Diebstahl des Drahtesels statt, kann man nur dann mit einer Erstattung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad vernünftig mit einer Sicherung gegen Diebstahl versehen war. Wenn sich der Fahrraddiebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens ereignet hat, kann man grundsätzlich nur dann mit einer Zahlung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad aus der Garage, dem Kellerraum oder dem Wohnraum entwendet worden ist. Anders ist dies nur, wenn man im betreffenden Zeitraum noch mit dem Rad außerhalb unterwegs gewesen sein sollte und es einem dann gestohlen worden ist. Oftmals muss der Versicherte, dem ein Rad gestohlen wurde, einen gewissen Teil des Schadens als Selbstbeteiligung tragen; die versicherte Summe ist in der Regel begrenzt. Es kann auch sein, dass die Versicherung für die Einbeziehung von Fahrraddiebstählen in den Versicherungsschutz einen Prämienzuschlag in Rechnung stellt.
Starker Sturm als Schadensursache
Bei Schäden, die durch Sturm hervorgerufen wurden, wird nur dann Ersatz geleistet, wenn es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat. Um dies einschätzen zu können, verfügen die Versicherungsunternehmen über ein Sturmregister, das fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht wird.