Beste Unfallversicherung – Online Vergleichsrechner nutzen – Wichtig für jeden?
Für wen ist der private Unfallschutz sinnvoll?
Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren nicht im beruflichen Bereich sondern im Privatbereich, so dass es dafür keinerlei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt. Auch Personen, die nicht beruflich tätig sind, sich also zum Beispiel auf die Kinderbetreuung und den Haushalt konzentrieren, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls während ihrer Tätigkeit geschützt. Dasselbe gilt für Selbständige, da diese keinen Arbeitgeber haben, der sie bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anmelden muss. Wenn man als Selbständiger nicht freiwillig der gesetzlichen Unfallversicherung, also der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft beitritt, hat man für seine berufliche Betätigung sowie für das Wegerisiko, also die Fahrten von und zur Arbeit, keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Wenn man nicht berufstätig ist, sich also z.B. als Hausfrau dem Haushalt und den Kindern widmet, kann man regelmäßig auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Hat man als älterer Berufstätiger gesundheitliche Schwierigkeiten, wird man womöglich von der BU-Versicherung abgelehnt. Dann sollte man eine private Unfallversicherung in seinem Policenordner haben, um die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls besser abfangen zu können.
Auch Kinder können versichert werden
Trifft Sie ein Unfall und wollen Sie dann die Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung in Anspruch nehmen, zahlt diese auch dann, wenn daneben noch andere Versicherungen, beispielsweise Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung zahlen. Sie kommen in den vollständigen Genuss der Leistungen Ihrer privaten Unfallversicherung, ohne dass diese auf Zahlungen anderer Versicherungen angerechnet wird. Ihre Kinder können Sie ebenfalls gegen Unfallfolgen absichern, da eine private Unfallversicherung schon von Geburt an abgeschlossen werden kann.