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Tierhalter-Versicherung bei Hunden wichtig
Wenn ein größeres Tier von der Weide ausbricht oder ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, muss man für die entstandenen Schäden als Halter aufkommen. In der privaten Haftpflichtversicherung sind größere Tiere nicht mitversichert, dies sind zum Beispiel Hunde, Ponys, Pferde, Kühe und Wildtiere; des weiteren Tiere, die in der Landwirtschaft oder aus gewerblichen Gründen gehalten werden. Für diese benötigt man eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Dagegen sind Schäden durch kleine Haustiere wie Kaninchen, Katzen oder Vögel durch die Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters abgedeckt.
Das Tier kann enorme Schäden verursachen
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei größeren Tieren wegen des hohen Haftungsrisikos dringend erforderlich. Der Tierhalter muss nämlich bei schweren Schäden für Folgekosten aufkommen, die ihn wirtschaftlich ruinieren können. Etwa wenn nach einem Verkehrsunfall bei den Verletzten hohe Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder sogar die Folgekosten dauerhafter Berufsunfähigkeit zu erstatten sind. Als Tierhalter ist man nach dem Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der sogenannten Gefährdungshaftung, muss also für die Verursachung des Schadens durch sein Tier einstehen, auch wenn einen im konkreten Fall kein Verschulden trifft.