Beste Privathaftpflichtversicherung – Online Vergleichsrechner nutzen – Leistungsumfang
Was tut die Privathaftpflichtversicherung für Sie?
Wenn Sie einmal von jemandem wegen eines Schadens in die Ersatzpflicht genommen werden, ist es gut, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Sehen Sie sich mit Zahlungsforderungen des Geschädigten konfrontiert, dann melden Sie den Vorgang bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung an, welche dann durch sachkundige Mitarbeiter die Rechtslage und die erhobenen Ansprüche einschätzt. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten gleicht die Versicherung dann durch Zahlung aus. Ihre PHV gewährt auch Deckungsschutz für Haftungsansprüche, die gegen Sie als Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses gestellt werden. Haben Sie Familie, dann wählen Sie bei Vertragsabschluss den Tarif, in dem auch der Ehepartner und die Kinder mitversichert sind. Wenn Sie sich einmal vorübergehend im Ausland aufhalten, genießen Sie auch für dort verursachte Schäden den Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung. Haben Sie noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und machen sich dann aus Unachtsamkeit schadensersatzpflichtig, müssen Sie sich persönlich mit den Ansprüchen der geschädigten Partei befassen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, und im Ergebnis die berechtigten Ansprüche aus eigener Tasche ausgleichen.
Hilfe bei unberechtigten Forderungen
Werden unberechtigte Forderungen gegen Sie gestellt, hilft Ihnen die Versicherung bei der Abwehr derselben. Hat Ihre Privathaftpflichtversicherung die Regulierung abgelehnt und sollten Sie dann vom Anspruchsteller auf Zahlung verklagt werden, hilft Ihnen die PHV bei der Prozessführung, indem Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und für den Fall des Unterliegens auch das Prozesskostenrisiko trägt. So kommen Sie in den Genuss von passivem Rechtsschutz durch Ihren Privathaftpflichtversicherer bei der Verteidigung gegen unbegründete Forderungen. Nicht eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Dinge wie Geldstrafen und Bußgelder, ebenso wie Schäden aus einer Fahrzeugbenutzung, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eintritt. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.