Beste Rürup Rente – Online Vergleich abrufen – Bei Arbeitslosigkeit
Keine Anrechnung bei Sozialleistungsbezug
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (Arbeitslosengeld II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden. Dem Betroffenen bleibt so der Rürup-Vertrag ungemindert erhalten, anders als beispielsweise Sparguthaben, die vor dem Bezug von Sozialleistungen bis auf einen Freibetrag verbraucht werden müssen.
Individuelles Angebot einholen
Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.